Bedingungen für den Weiterverkauf von Tickets auf ticketmaster.de
- 1.1 DER INTEGRIERTE WEITERVERKAUF . Die Ticketmaster GmbH ("Ticketmaster", "TM", "wir", "uns", "unser") ist ein im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB142231B eingetragenes Unternehmen mit Sitz in Berlin und Geschäftsadresse Spree Forum, Alt-Moabit 60, 10555 Berlin.
- 1.2 Wir betreiben einen Online-Marktplatz, auf dem Primärtickets und Zweitmarkt-Tickets sowie andere Artikel in Verbindung mit Veranstaltungen gekauft werden können. Der Begriff "Primärticket(s)" bezeichnet originäre Veranstaltungstickets (d.h. Tickets, die wir im Auftrag von Veranstaltern (wie unten definiert) vermitteln oder in Kommission verkaufen). Der Begriff "Zweitmarkt-Ticket(s)" hingegen bezeichnet Tickets, die bei uns gekauft wurden und vom ursprünglichen Käufer weiterverkauft werden (d.h. sie werden nicht von uns oder dem Veranstalter verkauft, wir ermöglichen nur den Verkauf über unsere Funktionalität für den integrierten Weiterverkauf (der "integrierte Weiterverkauf")).
- 1.3 Diese "Weiterverkaufs-Bedingungen" legen die Bedingungen für den Kauf und Verkauf von Zweitmarkt-Tickets über den integrierten Weiterverkauf fest. Wenn Sie barrierefreie Primärtickets verkaufen möchten, kontaktieren Sie uns bitte, da Sie hierfür unsere Unterstützung benötigen. Die Weiterverkaufs-Bedingungen schließen unsere Nutzungsbedingungen mit ein.
- 1.4 Die Weiterverkaufs-Bedingungen gelten nicht für den Kauf von Primärtickets bei uns. Die Bedingungen für den Kauf von Primärtickets bei uns finden Sie in unseren Ticketmaster-AGB.
- 1.5 Wir stellen den Integrierten Weiterverkauf zur Verfügung, damit Kunden, die Primärtickets bei uns gekauft haben, diese auf einer sicheren Basis zum Weiterverkauf anbieten können. Die Möglichkeit, Zweitmarkt-Tickets über den Integrierten Weiterverkauf zu kaufen, hängt von deren Verfügbarkeit ab und bedeutet nicht, dass nicht auch zeitgleich Primärtickets für eine Veranstaltung gekauft werden können, dass eine Veranstaltung ausverkauft ist oder dass Tickets für eine Veranstaltung nicht über andere Quellen (z.B. den Veranstalter, den Veranstaltungsort oder andere Ticketanbieter für Primärtickets) gekauft werden können.
- 1.6 Der Integrierten Weiterverkauf bietet außerdem einen sicheren Ort für Kunden, um Zweitmarkt-Tickets zu einem fairen Preis zu erwerben, da wir eine Obergrenze für den Preis festlegen, zu dem Verkäufer ihre Zweitmarkt-Tickets zum Verkauf anbieten können. Darüber hinaus sind alle in dem Integrierten Weiterverkauf angebotenen Zweitmarkt-Tickets "verifiziert". Das bedeutet, dass sämtliche Zweitmarkt-Tickets zuerst als Primärtickets bei uns gekauft wurden, sodass wir überprüfen können, ob die Informationen in der Ticketbeschreibung vollständig und zutreffend sind.
- 1.7 Bitte beachten Sie, dass vorbehaltlich Ziffer 11 dieser Weiterverkaufs-Bedingungen Zweitmarkt-Tickets nach dem Kauf weder umgetauscht noch erstattet werden können.
- 1.8 Durch diese Weiterverkaufs-Bedingungen werden Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher nicht beschränkt. Für weitere Informationen über Ihre gesetzlichen Rechte können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.
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2. KAUF UND VERKAUF VON ZWEITMARKT-TICKETS
- 2.1 Um ein Zweitmarkt-Ticket über den Integrierten Weiterverkauf kaufen oder verkaufen zu können, benötigen Sie ein Online-Kundenkonto bei Ticketmaster („Account“). Die Bedingungen für die Einrichtung und die Nutzung eines Accounts finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen . Darüber hinaus müssen Sie eine gültige Debit- oder Kreditkarte besitzen, die auf Ihren Namen ausgestellt ist.
- 2.2 Um ein Zweitmarkt-Ticket anbieten und verkaufen und Zahlungen für von Ihnen verkaufte Zweitmarkt-Tickets erhalten zu können, benötigen Sie außerdem ein Adyen MarketPay-Konto (das wir im Zuge des Angebotsprozesses für Sie einrichten) und müssen über ein gültiges, auf Ihren Namen lautendes Bankkonto verfügen, das Gelder in EUR und/oder GBP empfangen kann.
- 2.3 Durch den Kauf, den Verkauf oder das Angebot eines Zweitmarkt-Tickets über den integrierten Weiterverkauf bestätigen Sie, dass Sie diese Weiterverkaufs-Bedingungen gelesen und verstanden haben und damit einverstanden sind, dass die Weiterverkaufs-Bedingungen einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Ihnen und uns in Bezug auf Ihre Nutzung des Integrierten Weiterverkaufs darstellen. Wenn Sie Zweitmarkt-Tickets verkaufen, schließen Sie darüber hinaus einen gesonderten rechtsverbindlichen Vertrag mit Adyen in Bezug auf die Nutzung des Adyen MarketPay-Kontos, indem Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adyen akzeptieren. Wenn Sie ein Zweitmarkt-Ticket über den Integrierten Weiterverkauf kaufen oder verkaufen, schließen Sie einen weiteren gesonderten rechtsverbindlichen Vertrag direkt mit dem Verkäufer bzw. Käufer des betreffenden Zweitmarkt-Tickets, da der Verkäufer der ausschließliche Inhaber des Zweitmarkt-Tickets ist und dieses über den Integrierten Weiterverkauf an den Käufer verkauft. Dieser Vertrag kommt mit der Erteilung der Bestellbestätigung zustande. Wenn Sie mit den Weiterverkaufs-Bedingungen oder sonstigen anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind oder sie nicht einhalten können, dürfen Sie den Integrierten Weiterverkauf nicht nutzen.
- 2.4 Wird die Zahlung des Käufers für ein Zweitmarkt-Ticket von der Bank oder dem Zahlungsdienstleister zurückgerufen, behalten wir uns ohne jede Haftung das Recht vor, eine schon bestätigte Bestellung zu stornieren und dem Käufer die Zahlung zu erstatten.
- 2.5 Ihnen ist bewusst, dass Ihr Name, Ihre Postanschrift, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer von uns an einen Käufer bzw. Käufer weitergegeben werden können, wenn das zum Zweck der Vertragserfüllung erforderlich wird. Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- 2.6 Bitte beachten Sie: Über den Integrierten Weiterverkauf ermöglichen wir Käufe/Verkäufe zwischen Verkäufern und Käufern, wir sind aber nicht Partei des Kaufvertrags zwischen einem Verkäufer und einem Käufer von Zweitmarkt-Tickets. Verkäufer und Käufer dürfen nicht direkt miteinander in Kontakt treten oder versuchen, direkt miteinander in Kontakt zu treten (es sei denn, der Verkäufer ist ein "gewerblicher Verkäufer" (wie in Ziffer 3.3 (e) unten definiert) - in diesem Fall darf der Käufer den Verkäufer wegen etwaiger Reklamationen über die zur Verfügung gestellten Kontaktdaten direkt kontaktieren). Wir empfehlen in allen Fällen, dass Käufer zunächst versuchen, etwaige Probleme mit Hilfe unseres in Ziffer 13 unten beschriebenen Streitbeilegungsverfahrens zu lösen.
- 2.7 Wir behalten uns das Recht vor, von Zeit zu Zeit Änderungen an den Weiterverkaufs- Bedingungen vorzunehmen. Wenn wir Änderungen vornehmen, werden wir die aktualisierte Version der Weiterverkaufs-Bedingungen auf unserer Website veröffentlichen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Weiterverkaufs-Bedingungen regelmäßig zu prüfen, um über die aktuellen Bedingungen informiert zu bleiben. Alle Käufe, Verkäufe und Angebote unterliegen der im Zeitpunkt des jeweiligen Kaufs, Verkaufs oder Angebots veröffentlichten Version der Weiterverkaufs-Bedingungen. Wenn Sie mit einer geänderten Version der Weiterverkaufs- Bedingungen nicht einverstanden sind oder sie nicht einhalten können, dürfen Sie keine Zweitmarkt-Tickets kaufen, verkaufen oder anbieten.
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3. VERKÄUFERBEDINGUNGEN (ANGEBOT UND VERKAUF VON ZWEITMARKT-TICKETS
- 3.1 Sie können ein Zweitmarkt-Ticket nur dann zum Verkauf anbieten, wenn Sie es als
Primärticket über die Ticketmaster-Website oder -App gekauft haben und die
Weiterverkaufs-Funktion in Ihrem Account in Bezug auf das betreffende Primärticket verfügbar
ist. Insbesondere folgende Tickets können nicht zum Verkauf über den Integrierten Weiterverkauf
angeboten werden:
- (a) Primärtickets, die an der Abendkasse abgeholt werden müssen;
- (b) Primärtickets, die von anderen Ticketmaster-Vertriebsstellen als ticketmaster.de gekauft wurden (z.B. über ein Ticketmaster-Callcenter oder über eine unserer Partnerseiten sowie Vorverkaufsstellen), sowie Bestellungen, die über unsere Gruppenabteilung getätigt wurden; und
- (c) Tickets, die von anderen Ticketagenturen, Veranstaltungsorten, Veranstaltern oder anderen Quellen (einschließlich Groupon) gekauft wurden.
- 3.2 Bitte beachten Sie, dass Tickets die einzigen Artikel sind, die über den Integrierten Weiterverkauf angeboten und verkauft werden können. Deshalb können alle Nicht-Ticket- Elemente, die als Teil eines Pakets gekauft wurden, und alle Zusatzleistungen, die Sie gleichzeitig mit dem Kauf von Primärtickets erworben haben, nicht über den Integrierten Weiterverkauf angeboten oder verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass das bedeuten kann, dass Sie, wenn Sie sich dafür entscheiden, Primärtickets über die Integrierten Weiterverkauf zum Verkauf anzubieten, die Vorteile der Nicht-Ticket-Elemente eines Pakets und/oder der Zusatzleistungen, die Sie bei uns erworben haben, verlieren, wenn sie von dem Primärticket abhängig sind. Wenn Sie z.B. Primärtickets als Collector Tickets oder mit einer Ticketmaster-Geschenkverpackung gekauft oder eine Parkplatz-Zusatzleistung erworben haben, können diese Elemente nicht mit dem Primärticket über den Integrierten Weiterverkauf übertragen und verkauft werden (und auch nicht umgetauscht oder erstattet werden, es sei denn, unsere Ticketmaster-AGB sehen diese Möglichkeit vor). Wenn die Nicht-Ticket-Elemente eines Pakets oder eine Zusatzleistung nicht von den Primärtickets abhängig sind, dürfen Sie sie natürlich behalten, z.B. Merchandising- Artikel wie T-Shirts und CDs (auch diese können nicht umgetauscht oder erstattet werden, es sei denn, unsere Ticketmaster-AGB sehen diese Möglichkeit vor).
- 3.3 Alle Zweitmarkt-Tickets-Angebote unterliegen den folgenden Bedingungen und
Einschränkungen:
- (a) Sie gestatten uns und/oder einem von uns beauftragten dritten Vertragspartner, Identitäts- oder Bonitätsprüfungen durchzuführen, um Ihre Bonität zu verifizieren und Betrugsprüfungen vorzunehmen (und Sie stimmen zu, dass wir Ihre Konto- und Zahlungskartendaten an solche dritte Vertragspartner weitergeben dürfen, um derartige Prüfungen durchzuführen). Zweitmarkt.
- (b) Sie dürfen Zweitmarkt-Tickets nur anbieten, wenn Sie zu deren Verkauf berechtigt sind und das Verkaufsangebot keine Rechte Dritter, keine anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen und keine anwendbaren Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen verletzt.
- (c) Sie dürfen keine Zweitmarkt-Tickets anbieten, die unter Verletzung unserer Ticketmaster-AGB oder der Weiterverkaufs-Bedingungen oder durch unbefugte Nutzung von Bots-, Spider- oder andere automatisierte Geräte oder Software oder durch unbefugtes Framing oder Verlinken auf einer Website oder durch sonstige unbefugte oder illegale Aktivitäten erlangt wurden.
- (d) Sie dürfen keine duplizierten, gefälschten oder gestohlenen Tickets anbieten. Der Verkauf duplizierter, gefälschter oder gestohlener Gegenstände ist eine Straftat und wir werden derartige Aktivitäten den zuständigen Behörden melden .
- (e) Sie müssen sich als "gewerblicher Verkäufer" deklarieren, wenn Sie Zweitmarkt-Tickets als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB anbieten (oder wenn wir nach unserem alleinigen Ermessen feststellen, dass Sie Zweitmarkt-Tickets als Unternehmer anbieten). Unterlassen Sie das, begehen Sie eine wesentliche Verletzung dieser Weiterverkaufs-Bedingungen.
- (f) Wenn Sie mehrere Sitzplatz-Zweitmarkt-Tickets zusammen anbieten, müssen Sie sicherstellen, dass die Sitze nebeneinander liegen, d.h. die Sitzplätze müssen fortlaufend nummeriert sein.
- (g) Sie dürfen dieselben Zweitmarkt-Tickets nicht gleichzeitig in dem integrierten Weiterverkauf und auf einer anderen Ticket-Weiterverkaufs- oder –Tausch-Plattform anbieten.
- Im Einzelfall können Sie auch anderen spezifischen Angebotsbedingungen oder - einschränkungen unterliegen, die von uns nach unserem alleinigen Ermessen festgelegt werden.
- 3.4 Wir können nicht garantieren, dass Zweitmarkt-Ticket-Angebote innerhalb einer bestimmten Zeit veröffentlicht und aktiviert werden oder dass Angebote in einer bestimmten Reihenfolge oder in irgendwelchen Suchergebnissen erscheinen oder dass angebotene Zweitmarkt-Tickets verkauft werden. Wenn Zweitmarkt-Tickets auf Grund eines technischen oder sonstigen Fehlers nicht angeboten werden und/oder aus irgendeinem Grund nicht verkauft werden, sind wir dafür weder haftbar noch verantwortlich.
- 3.5 Wir behalten uns das Recht vor, Zweitmarkt-Ticket-Angebote zu löschen, wenn die Weiterverkaufs-Funktion für eine Veranstaltung oder bestimmte Tickets aus irgendeinem Grund deaktiviert werden muss (in diesem Fall werden alle betroffenen Zweitmarkt-Ticket- Angebote automatisch gelöscht oder ausgesetzt, etwaige Bestellungen storniert und etwaige Zahlungen an die Käufer zurückerstattet).
- 4. VERKAUF UND LIEFERUNG VON ZWEITMARKT-TICKETS
- 4.1 Wenn ein Käufer den Kauf eines Zweitmarkt-Tickets bestätigt und die Zahlung vornimmt, wird die Bestellung bearbeitet, und Sie erhalten eine "Bestellbestätigung", wodurch ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem Käufer zustande kommt. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Zustandekommen des rechtsverbindlichen Vertrags dazu verpflichtet sind, das Zweitmarkt-Ticket an den Käufer zu liefern.
- 4.2 Obwohl wir uns darum bemühen, zu gewährleisten, dass Bestellbestätigungen zutreffend sind, können manchmal technische oder sonstige Fehler auftreten. Wenn ein Fehler dazu führt, dass eine falsche Bestellbestätigung erstellt wird, werden wir Sie so schnell wie möglich benachrichtigen und behalten uns ohne jede Haftung das Recht vor, die Bestellung zu stornieren.
- 4.3 Nach Erhalt der Bestellbestätigung müssen Sie unsere Instruktionen in Bezug auf die Lieferung der Zweitmarkt-Tickets genau befolgen (einschließlich der Instruktionen nach Ziffer 4.5 unten für den Versand von Papiertickets im Gegensatz zu e-Tickets). Das kann bedeuten, dass Sie nichts unternehmen müssen (weil wir die Originaltickets stornieren und neue Tickets direkt an den Käufer liefern) oder dass Sie die vom Käufer bestellten Zweitmarkt-Tickets innerhalb des von uns vorgegebenen Zeitraums versenden müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie unter keinen Umständen Ausdrucke von e-Tickets versenden dürfen, es sei denn, Sie wurden von uns ausdrücklich schriftlich dazu ermächtigt oder aufgefordert. Die Nichtlieferung der zum Verkauf angebotenen Zweitmarkt-Tickets oder die Nichteinhaltung unserer Lieferinstruktionen und des von uns vorgegebenen Versandzeitraums stellen eine Verletzung dieser Weiterverkaufs- Bedingungen dar und können zur Stornierung der Bestellung und/oder zur Anwendung von Ziffer 7 unten führen.
- 4.4 Beim Versand von Papier-Zweitmarkt-Tickets, die als physische Primärtickets von uns
verkauft wurden,
- (a) dürfen Sie nicht versuchen, die Tickets auf eine andere als die von uns vorgegebene Weise zuzustellen. Insbesondere dürfen Sie die Tickets unter keinen Umständen über einen nicht nachverfolgbaren Versanddienst versenden und/oder dem Käufer persönlich übergeben.
- (b) müssen Sie für den Fall einer fehlgeschlagenen Zustellung die folgende "Rücksendeadresse" angeben: integrierter Weiterverkauf Rücksendungen, c/o Ticketmaster GmbH, Spree Forum, Alt-Moabit 60, 10555 Berlin (und nicht Ihre Adresse).
- (c) müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Tickets zum angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit zur Abholung durch den entsprechenden Versanddienstleister bereithalten (falls zutreffend). Sollte eine solche Abholung aus irgendeinem Grund nicht möglich sein und ein weiterer Abholtermin gebucht werden müssen und/oder der Versanddienstleister eine Gebühr für die fehlgeschlagene Abholung erheben, können wir verlangen, dass Sie uns die entsprechenden Gebühren ersetzen.
- (d) müssen Sie uns die Sendungsverfolgungsnummer (falls zutreffend) innerhalb von 24 Stunden nach Versand bzw. eines etwaigen anderen von uns vorgegebenen Zeitraums mitteilen.
- (e) dürfen Sie dem Umschlag, der die Tickets beinhaltet, keine Unterlagen oder sonstigen Materialien hinzufügen (d.h. keine Rechnungen, Briefköpfe, Visitenkarten oder Begleitschreiben usw.).
- 4.5 Erhält ein Käufer die Zweitmarkt-Tickets nicht rechtzeitig für die betreffende Veranstaltung, weil die Tickets ohne Ihr Verschulden oder das Verschulden des Käufers verspätet zugestellt werden oder beim Versand verloren gehen oder beschädigt werden, können wir von Ihnen verlangen, dass Sie alle relevanten Unterlagen an den Versanddienstleister übermitteln, um die mit der fehlgeschlagenen Zustellung verbundenen Kosten geltend zu machen. In solchen Fällen werden wir den Käufer auffordern, die Tickets an uns zurückzusenden, und sie an Sie weiterleiten, damit Sie diese Ansprüche geltend machen können.
- 4.6 Sie sind für die sichere und rechtzeitige Zustellung der Zweitmarkt-Tickets an den Käufer verantwortlich. Jede fehlgeschlagene Abholung durch den Versanddienstleister (sei es Ihr Verschulden oder das des Versanddienstleisters) und/oder jede Benachrichtigung über eine fehlgeschlagene Zustellung, die Sie erhalten, muss uns so schnell wie möglich und in jedem Fall vor dem Datum der betreffenden Veranstaltung mitgeteilt werden.
- 4.7 Wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, bestellte Zweitmarkt-Tickets
gemäß unseren Instruktionen zu versenden, müssen Sie uns unverzüglich über unser integrierter Weiterverkauf Hilfe-Portal kontaktieren, um eine Lösung zu finden, und dürfen nichts
unternehmen
(wie z.B. die Lieferung anderer Tickets an den Käufer), ohne sich vorher mit uns abzustimmen.
Unter bestimmten Umständen und nach unserem alleinigen Ermessen können wir, wenn Sie uns nach
dieser Ziffer kontaktiert haben, eine alternative Form der Lieferung ermöglichen. In diesem Fall
- (a) müssen Sie alle unsere Instruktionen in Bezug auf die Lieferung befolgen und uns sämtliche dafür benötigten Informationen und Unterlagen übermitteln; und
- (b) sind wir dazu berechtigt, Ihre vollständigen ursprünglichen Bestelldaten (einschließlich der letzten vier Ziffern der Zahlungskarte, die zur Bezahlung der Primärtickets verwendet wurde) an den Käufer und/oder die Abendkasse der Veranstaltung oder des Veranstaltungsorts weiterzugeben, um die Lieferung zu unterstützen.
- 4.8 Wenn Sie irrtümlich die falschen Zweitmarkt-Tickets versendet haben, müssen Sie uns
unverzüglich über unser integrierter Weiterverkauf Hilfe-Portal kontaktieren, um eine Lösung zu
finden. Nichtsdestoweniger nehmen Sie zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass
- (a) wir möglicherweise nicht in der Lage sein werden, Fehler oder Irrtümer zu beheben, die uns mehr als fünf Werktage nach Versand (je nach den Umständen auch schon früher) mitgeteilt werden,
- (b) bei Papier-Zweitmarkt-Tickets, die weniger als fünf Werktage vor der betreffenden Veranstaltung versendet werden, das Risiko besteht, dass sie nicht so rechtzeitig an Sie zurückgesendet werden, dass sie noch rechtzeitig an den Käufer versendet werden können, und
- (c) Sie möglicherweise keine Zahlung verlangen können und/oder Ziffer 7 unten Anwendung findet, wenn eine Bestellung auf Grund eines Versandfehlers Ihrerseits scheitert.
- 4.9 Vorbehaltlich Ziffer 4.10 unten sollten Sie eine genaue Dokumentation über alle Einzelheiten der Verkäufe über den Integrierten Weiterverkauf führen, insbesondere darüber, welche Zweitmarkt-Tickets auf welche Weise an welche Käufer versendet wurden (einschließlich Ticket-Barcode-Nummern, Sendungsverfolgungsnummern und Einlieferungsbelegen).
- 4.10 Sie dürfen die personenbezogenen Daten von Käufern ausschließlich zum Zweck des Versands von Zweitmarkt-Tickets und zu keinem anderen Zweck verwenden. Darüber hinaus müssen Sie die personenbezogenen Daten der Käufer streng vertraulich behandeln und sicher verwahren und dürfen die Käufer nicht direkt kontaktieren, es sei denn, Sie wurden von Ticketmaster dazu ermächtigt. Sobald ein Käufer seine Zweitmarkt-Tickets erhalten hat, sollten Sie alle Aufzeichnungen über die personenbezogenen Daten des Käufers löschen und/oder vernichten.
- 5. SONSTIGE VERKÄUFERPFLICHTEN
- 5.1 Wenn wir Fragen zu von Ihnen angebotenen oder verkauften Zweitmarkt-Tickets haben, sollten Sie unverzüglich und innerhalb des von uns vorgegebenen Zeitraums antworten. Wenn Sie innerhalb des von uns vorgegebenen Zeitraums nicht erreichbar sind, kann das zur Stornierung der Bestellung und/oder zur Anwendung von Ziffer 7 unten führen.
- 5.2 Wenn eine Veranstaltung vollständig abgesagt wird,
- (a) werden alle aktiven Angebote für die Veranstaltung (d.h. unverkaufte Zweitmarkt-Tickets) in der Integrierten Weiterverkauf gelöscht und Sie sollten unsere Ticketmaster-AGB prüfen, weil Sie möglicherweise einen Anspruch auf Erstattung der im Zeitpunkt der Löschung unverkauften Primärtickets haben; und
- (b) werden alle Zweitmarkt-Ticket-Bestellungen, die bis zum Zeitpunkt der Veranstaltungsabsage bestätigt wurden, storniert und die betreffenden Zweitmarkt- Tickets an die Käufer erstattet (und alle Käufer, die die Zweitmarkt-Tickets schon erhalten haben, können aufgefordert werden, diese an uns zurückzusenden). Wenn Sie schon eine Zahlung für die betreffenden Zweitmarkt-Tickets erhalten haben, können Sie keine Erstattung dieser Tickets nach unseren Ticketmaster-AGB verlangen (es sei denn, Sie haben Zweitmarkt-Tickets für einen Preis verkauft, der unter dem liegt, den Sie für die Primärtickets bezahlt haben - in diesem Fall haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem Preis, den Sie für die Primärtickets bezahlt haben und dem Preis, für den Sie die Zweitmarkt-Tickets verkauft haben).
- 5.3 Wenn eine Veranstaltung verschoben oder wesentlich geändert wird,
- (a) wird die Veranstaltungs-Angebots-Seite mit den neuen Informationen aktualisiert und alle aktiven Angebote bleiben verfügbar. Allerdings können Sie Ihre Zweitmarkt-Ticket- Angebote löschen (vorausgesetzt, dass sie im Zeitpunkt der Löschung noch nicht verkauft sind) und nach unseren Ticketmaster-AGB eine Erstattung Ihrer Primärtickets verlangen; und
- (b) Käufer, die ihre Zweitmarkt-Tickets vor der Ankündigung der Verschiebung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung bestellt haben, können verlangen, dass ihre Bestellung storniert wird. Verlangt ein Käufer keine Stornierung, wird der Kauf wie üblich durchgeführt (und Sie können Ihre ursprüngliche Primärticket-Bestellung nicht stornieren). Verlangt ein Käufer die Stornierung, wird ihm der Kaufpreis erstattet. Wenn Sie schon eine Zahlung für die betreffenden Zweitmarkt-Tickets erhalten haben, können Sie keine Erstattung dieser Tickets nach unseren Ticketmaster-AGB verlangen (es sei denn, Sie haben Zweitmarkt-Tickets für einen Preis verkauft, der unter dem liegt, den Sie für die Primärtickets bezahlt haben - in diesem Fall haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem Preis, den Sie für die Primärtickets bezahlt haben und dem Preis, für den Sie die Zweitmarkt-Tickets verkauft haben).
- 5.4 Wenn Sie ein gewerblicher Verkäufer und für die Umsatzsteuer registriert sind, erklären Sie sich damit einverstanden, dass alle Ihre Preise für Zweitmarkt-Tickets die gesetzliche Umsatzsteuer beinhalten. Auf Verlangen eines für die Umsatzsteuer registrierten Käufers müssen Sie diesem eine umsatzsteuerlich ordnungsgemäße Rechnung übermitteln.
- 6. ZAHLUNGEN AN VERKÄUFER
- 6.1 Die Bezahlung von Zweitmarkt-Tickets wird über Adyen MarketPay in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adyen vorgenommen, in der Regel innerhalb von 10 Werktagen, nachdem die betreffende Veranstaltung stattgefunden ha
- 6.2 Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen zu stornieren und Erstattungen an Käufer vorzunehmen, wenn Käufer aus irgendeinem Rechtsgrund und/oder nach Ziffer 7 unten einen Erstattungsanspruch haben. In einem solchen Fall können Sie keine Zahlung verlangen.
- 6.3 Im Falle einer Auseinandersetzung über die Bezahlung von Zweitmarkt-Tickets müssen Sie sich dem in Ziffer 13 unten beschriebenen Streitbeilegungsverfahren unterwerfen, und wir dürfen keine Zahlung an Sie vornehmen, bis der Streit beigelegt ist.
- 7. MASSNAHMEN GEGENÜBER VERKÄUFERN
- 7.1 Wir behalten uns das Recht vor, Zweitmarkt-Ticket-Angebote zu löschen und/oder
Zweitmarkt-
Ticket-Bestellungen zu stornieren, wenn
- (a) Sie die Angebotsbedingungen nach Ziffer 3.3 oben nicht einhalten;
- (b) Sie ein gewerblicher Verkäufer sind und sich nicht als solcher deklarieren und/oder sich nicht an Ziffer 5.4 oben halten und/oder die anwendbaren Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Verkäufe als Unternehmer nicht einhalten;
- (c) Sie einem Käufer nicht exakt die bestellten und bestätigten Zweitmarkt-Tickets liefern (einschließlich einer fehlgeschlagenen Lieferung);
- (d) dem Käufer der Zutritt zu der betreffenden Veranstaltung ohne eigenes Verschulden auf Grund einer Handlung oder Unterlassung Ihrerseits verweigert wird (einschließlich der Nichteinhaltung dieser Weiterverkaufs-Bedingungen und/oder der auf das Primärticket anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder anwendbarer Gesetze und sonstiger rechtlicher Bestimmungen); und/oder
- (e) sonstige Probleme oder Auseinandersetzungen in Bezug auf Zweitmarkt-Tickets auftreten, die Sie angeboten oder verkauft haben und/oder anbieten oder verkaufen.
- 7.2 Wenn wir nach Ziffer 7.1 oben ein Angebot löschen oder eine Bestellung stornieren, behalten wir uns außerdem das Recht vor, nach unserem Ermessen Ihren Account zu kündigen und/oder sämtliche Angebote oder Bestellungen zu stornieren und/oder Ihnen das Anbieten von Zweitmarkt-Tickets oder zukünftige Bestellungen zu untersagen und/oder Ihnen die zukünftige Nutzung der Ticketmaster-Dienstleistungen zu untersagen.
-
KÄUFERBEDINGUNGEN (KAUF UND NUTZUNG VON ZWEITMARKT-TICKETS)
- 8.1 Alle Preise für in dem Integrierten Weiterverkauf zum Verkauf angebotene
Zweitmarkt-Tickets („Verkaufspreis(e)“) verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und
setzen sich wie folgt zusammen:
- (a) Preis für das Zweitmarkt-Ticket ("Ticketpreis "); zzgl.
- (b) etwaiger Buchungsgebühren für das Ticket ("Buchungsgebühren "); zzgl.
- (c) etwaiger Bearbeitungs- und/oder Versandkosten ("Buchungsgebühren "). Außerdem wird Ihnen der Preis mitgeteilt, der für das Primärticket bezahlt wurde.
- 8.2 Der Verkaufspreis eines Zweitmarkt-Tickets kann höher sein als der Preis, der für das Primärticket bezahlt wurde. Das liegt daran, dass Verkäufer den Verkaufspreis selbst festlegen können und insbesondere Folgendes in den von ihnen festgelegten Verkaufspreis einbeziehen können: den Ticketpreis zzgl. etwaiger Buchungsgebühren zzgl. etwaiger Bearbeitungsgebühren.
- 8.3 Bis eine Bestellung getätigt wird, können Verkäufer den Verkaufspreis für angebotene Zweitmarkt-Tickets auch jederzeit erhöhen oder senken (innerhalb bestimmter Grenzen).
- 8.4 Obwohl wir uns darum bemühen, zu gewährleisten, dass alle Zweitmarkt-Ticket-Angebote fehlerfrei sind, können manchmal technische oder sonstige Fehler auftreten. Wenn ein Fehler dazu führt, dass eine falsche Bestellbestätigung erstellt wird, werden wir Sie so schnell wie möglich benachrichtigen und Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Bestellung mit dem richtigen Inhalt zu bestätigen oder Ihre Bestellung zu stornieren (in diesem Fall gewähren wir Ihnen eine vollständige Erstattung). Für den Fall, dass wir nicht in der Lage sind, Sie zu kontaktieren, um Ihre Bestellung mit dem richtigen Inhalt zu bestätigen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir ohne jede Haftung die Bestellung als storniert betrachten und Ihnen eine vollständige Erstattung gewähren.
- 8.5 Da Sie Artikel für Veranstaltungen in verschiedenen Ländern kaufen können, sind nicht alle Artikel in EUR ausgewiesen. Alle Preise werden in der Währung angezeigt, in der sie in Rechnung gestellt werden, und wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für etwaige zusätzliche Gebühren, die Ihnen von Ihrem Debit- oder Kreditkartenanbieter in Rechnung gestellt werden, oder für Wechselkursschwankungen, die vollständig auf Ihr Risiko gehen.
- 8.6 Für manche Veranstaltungen können wir Ihnen anbieten, in Bezug auf Ihre Zweitmarkt-Tickets eine "Ticket-Versicherung" bei einem dritten Vertragspartner abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer solchen Versicherung nicht von diesen Weiterverkaufs- Bedingungen abgedeckt ist; weitere Einzelheiten finden Sie in den Ticket-Versicherung- Bedingungen des dritten Vertragspartners.
- 8.7 Zu den akzeptierten Zahlungsmitteln gehören Visa-, MasterCard- und American Express-Debit- oder Kreditkarten. Geschenkkarten können nicht als Zahlungsmittel für Zweitmarkt-Tickets verwendet werden.
- 8.8 Mit der Eingabe der Zahlungsdaten und dem Anklicken von "Jetzt kaufen" ermächtigen Sie uns als Vertreter des Verkäufers ausdrücklich, die Zahlung abzubuchen oder über die von Ihnen angegebene Zahlungsmethode zu autorisieren. Nach Vornahme der Zahlung wird Ihre Bestellung bearbeitet und eine Bestellbestätigung erstellt.
- 8.9 Wenn Sie nach Übermittlung der Zahlungsdaten keine Bestellbestätigung oder eine Fehlermeldung erhalten oder der Kaufvorgang unterbrochen wird, liegt es in Ihrer Verantwortung, über Ihren Account oder unser integrierter Weiterverkauf Hilfe-Portal zu klären, ob Ihre Bestellung erfolgreich getätigt wurde oder nicht. Für etwaige Kosten oder Verluste, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie irrtümlich annehmen, dass Ihre Bestellung nicht erfolgreich getätigt wurde, weil Sie keine Bestellbestätigung erhalten haben, sind wir nicht verantwortlich.
- 8.10 Alle Käufe unterliegen der Überprüfung Ihrer Debit- oder Kreditkarte (falls zutreffend), anderen Sicherheitsprüfungen und dem Zahlungseinzug durch uns. Ihre Bestellung kann storniert werden, wenn unser Verifizierungsprozess nicht mit positivem Ergebnis durchgeführt werden kann oder die Zahlung nicht vollständig eingeht.
- 8.11 Es ist verboten, sich Zweitmarkt-Tickets durch die unbefugte Verwendung von Bot-, Spider- oder anderer automatisierter Geräte oder Software oder durch sonstige unbefugte oder illegale Aktivitäten zu verschaffen oder das zu versuchen. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen, bei denen wir den begründeten Verdacht haben, dass sie diese Weiterverkaufs-Bedingungen verletzen, ohne Vorankündigung zu stornieren, und sämtliche Zweitmarkt-Tickets, die im Zuge solcher Bestellungen erworben wurden, sind ungültig.
- 8.12 Um Betrug zu verhindern und uns zu schützen, behalten wir uns das Recht vor, Überprüfungen durchzuführen und/oder die Zurverfügungstellung zusätzlicher Informationen zu verlangen, um Käufe zu verifizieren. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen, bei denen wir den begründeten Verdacht haben, dass sie in betrügerischer Absicht getätigt wurden, ohne Vorankündigung zu stornieren, und sämtliche Zweitmarkt-Tickets, die im Zuge solcher Bestellungen erworben wurden, sind ungültig.
- 8.13 Bitte beachten Sie, dass alle Sitz- und sonstigen Pläne, die während des Kaufvorgangs angezeigt werden, nur zur Orientierung dienen und die allgemeine Anordnung des Veranstaltungsorts für bestimmte Veranstaltungen wiedergeben. Bei manchen Veranstaltungen können sich die Anordnung und die genauen Sitzplätze ohne Vorankündigung ändern.
- 8.14 Alle über die Ticketbörse gekauften Zweitmarkt-Tickets unterliegen den folgenden Bedingungen: (i) unseren Ticketmaster-AGB, (ii) sämtlichen besonderen Bedingungen, die auf das Ticket und/oder die Veranstaltung Anwendung finden, (iii) sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des/der betreffenden Veranstalter(s) und/oder der Veranstaltung, und (iv) etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstaltungsorts (einschließlich der Zutrittsbedingungen).
- 8.15 Der Kauf von Zweitmarkt-Tickets über die Ticketbörse ist endgültig. Soweit in diesen Weiterverkaufs-Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haben Sie keine Stornierungs- oder Rücktrittsrechte und keine Ansprüche auf Erstattung oder Umtausch.
- 8.16 Wenn Sie nach dem Kauf von Zweitmarkt-Tickets irgendwelche Fragen oder Anliegen haben, sollten Sie sich über unser integrierter Weiterverkauf Hilfe-Portal direkt an Ticketmaster wenden und dürfen den Verkäufer nicht kontaktieren oder versuchen, ihn zu kontaktieren (es sei denn, der Verkäufer ist ein gewerblicher Verkäufer – bei Streitigkeiten empfehlen wir aber auch in diesen Fällen, dass Sie sich zunächst an uns wenden).
8. PREISE, ZAHLUNGEN UND BESTELLUNGEN
- 9. LIEFERUNG
- 9.1 Viele Zweitmarkt-Tickets werden per e-Versand direkt an Ihren Account gesendet und Sie sind dafür verantwortlich, sich rechtzeitig vor der Veranstaltung in Ihren Account einzuloggen und die Zweitmarkt-Tickets herunterladen.
- 9.2 Werden Zweitmarkt-Tickets per E-Mail versendet, sind Sie dafür verantwortlich, eine gültige E- Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass Sie in der Lage sind, die Zweitmarkt-Tickets per E-Mail zu empfangen (z.B. indem Sie sicherstellen, dass Ihr E-Mail-Postfach die Zustellung relevanter E-Mails nicht verhindert und indem Sie Ihr E-Mail-Postfach regelmäßig prüfen (einschließlich von Junk- oder Spam-Ordnern).
- 9.3 Wenn Zweitmarkt-Tickets (im Gegensatz zum e-Versand) in Form von Papier-Tickets versendet werden, sind Sie dafür verantwortlich, eine sichere Zustelladresse anzugeben und sicherzustellen, dass Sie in der Lage sind, die Zweitmarkt-Tickets entgegenzunehmen (die von der Post oder einem sonstigen Versanddienstleister zugestellt werden können). Für manche Zustellungen kann eine Unterschrift erforderlich sein. Wenn Sie eine Zustelladresse angeben, die von Ihrer Rechnungsadresse abweicht, liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass erfolgreich zugestellt werden kann, und für eine Nichtlieferung oder eine verweigerte Annahme sind wir weder haftbar noch verantwortlich.
- 9.4 Weder der Verkäufer noch wir sind haftbar und Sie haben keine Erstattungsansprüche, wenn eine Lieferung nicht angenommen, zurückgeschickt, verpasst oder nicht in Anspruch genommen wird oder fehlschlägt, weil Sie keine zutreffenden und vollständigen Zustellinformationen angegeben und/oder nicht sichergestellt haben, dass Sie in der Lage sind, die Zweitmarkt-Tickets zu empfangen/entgegenzunehmen bzw. versäumt haben, die Tickets aus Ihrem Account herunterzuladen.
- 9.5 Wenn Ihre Tickets 5 Tage vor der Veranstaltung (bzw. 5 Tage vor Ihrer Abreise zu der Veranstaltung) noch nicht eingetroffen sind, oder wenn Sie irgendwann eine Benachrichtigung über eine fehlgeschlagene Zustellung erhalten, sollten Sie uns über das integrierter Weiterverkauf Hilfe-Portal kontaktieren (unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Bestellnummer und der Postleitzahl, unter der die Bestellung getätigt wurde), um entsprechende Instruktionen zu erhalten.
- 9.6 Wenn die Zustellung sich verzögert, kann es unter bestimmten Umständen erforderlich sein, dass Sie die Zweitmarkt-Tickets an uns zurückzusenden. Bitte beachten Sie, dass Sie uns im Falle einer Benachrichtigung über eine fehlgeschlagene Zustellung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Versandbestätigungs-E-Mail informieren müssen, damit wir uns um Ihr Anliegen kümmern können (nach Ablauf dieses Zeitraums sind wir nicht mehr in der Lage, Fälle fehlgeschlagener Zustellungen zu untersuchen).
- 9.7 Wenn Zweitmarkt-Tickets abgeholt werden müssen (entweder bei uns oder an der betreffenden Abendkasse), kann die Abholung bestimmten Bedingungen und Einschränkungen unterliegen (z.B. dass Sie Ihre Identität nachweisen müssen). Für solche Fälle erteilen Sie uns und/oder dem Verkäufer die Erlaubnis, Ihre Buchungsdaten zum Zwecke der Abholung der Zweitmarkt-Tickets weiterzugeben.
- 9.8 Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, die Zustellart zu ändern. In
einem solchen Fall werden wir Sie benachrichtigen und Ihnen sämtliche Instruktionen übermitteln,
die erforderlich sind, um die geänderte Zustellung der Zweitmarkt-Tickets zu ermöglichen,
insbesondere Folgendes:
- (a) Wenn die Zustellart auf Abholung umgestellt wird und Ihnen personenbezogene Daten des Verkäufers zur Verfügung gestellt werden, um die Abholung zu ermöglichen, müssen Sie sämtliche Dokumente und sonstigen elektronischen oder physischen Aufzeichnungen, die personenbezogene Daten des Verkäufers beinhalten, nach Abholung der Zweitmarkt- Tickets löschen und/oder vernichten,
- (b) falls die Zustellart auf Postversand umgestellt wird, müssen Sie eine sichere Zustelladresse angeben und sicherzustellen, dass Sie zur Entgegennahme der Zweitmarkt-Tickets in der Lage sind, und
- (c) wenn die Zustellart auf e-Versand umgestellt wird, müssen Sie entweder (i) sicherstellen, dass Sie sich in Ihren Account einloggen und die Zweitmarkt-Tickets rechtzeitig vor der Veranstaltung herunterladen; oder (ii) eine gültige E-Mail-Adresse angeben und sicherstellen, dass Sie in der Lage sind, die Zweitmarkt-Tickets per E-Mail zu empfangen.
Die Änderung der Zustellart berechtigt Sie nicht dazu, Ihre Bestellung zu stornieren. - 9.9 Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Zweitmarkt-Tickets sofort nach der Zustellung zu überprüfen, weil Fehler nicht immer korrigiert werden können. Wenn mit Ihren Zweitmarkt- Tickets irgendetwas nicht in Ordnung ist oder Sie Ihre Zweitmarkt-Tickets nicht wie bestellt und/oder nicht wie in der Bestellbestätigung beschrieben erhalten, sollten Sie uns unverzüglich über unser integrierter Weiterverkauf Hilfe-Portal kontaktieren. Wir können Ihnen möglicherweise nicht helfen, wenn Sie uns nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Zweitmarkt-Tickets (bzw. rechtzeitig vor dem Veranstaltungsdatum) über Mängel in Kenntnis setzen, die bei Überprüfung Ihrer Zweitmarkt-Tickets offensichtlich sind.
- 9.10 Weder wir noch der Verkäufer haften für Zweitmarkt-Tickets, die nach Zustellung oder Abholung durch Sie verloren gehen oder gestohlen, beschädigt oder zerstört werden.
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10. ABSAGEN, VERSCHIEBUNGEN UND WESENTLICHE ÄNDERUNGEN VON VERANSTALTUNGEN
- 10.1 Wenn eine Veranstaltung abgesagt, verschoben oder wesentlich geändert wird, werden wir Sie benachrichtigen, sobald wir die betreffenden Informationen und die entsprechende Genehmigung von unserem Veranstalter erhalten haben. Wir können jedoch nicht garantieren, dass Sie vor dem Veranstaltungsdatum über eine Absage, Verschiebung oder wesentliche Änderung der Veranstaltung informiert werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich zu vergewissern, ob eine Veranstaltung abgesagt, verschoben oder wesentlich geändert wurde, und sich über das Datum und die Uhrzeit des neuen Veranstaltungstermins zu informieren.
- 10.2 Absage: Wird eine Veranstaltung, für die Sie Zweitmarkt-Tickets gekauft haben, vollständig abgesagt (und nicht verschoben), so wird Ihre Bestellung storniert, und der Ticketpreis und die Buchungsgebühren werden Ihnen erstattet. Die Bearbeitungsgebühren werden Ihnen nicht erstattet, wenn Ihre Zweitmarkt-Tickets schon an Sie versendet oder geliefert wurden. Wenn Sie Zweitmarkt-Tickets für eine Veranstaltung gekauft haben, die mehrere Tage dauert, und ein Tag oder mehrere Tage (aber nicht alle Tage) abgesagt werden, können Sie nur eine entsprechende Teilerstattung verlangen.
- 10.3 Verschiebung: Wird eine Veranstaltung, für die Sie Zweitmarkt-Tickets gekauft haben, verlegt, so behalten die Zweitmarkt-Tickets ihre Gültigkeit für den neuen Veranstaltungstermin. Wenn Sie an dem neuen Veranstaltungstermin nicht teilnehmen können, können Sie Ihre Bestellung innerhalb der von uns dafür gesetzten Frist stornieren und der Ticketpreis und die Buchungsgebühren werden Ihnen erstattet. Die Bearbeitungsgebühren werden Ihnen nicht erstattet, wenn Ihre Zweitmarkt-Tickets schon an Sie versendet oder geliefert wurden. Wenn Sie Ihre Bestellung nicht innerhalb der von uns dafür gesetzten Frist stornieren, haben Sie keine Erstattungsansprüche.
- 10.4 Wesentliche Änderung : Wird eine Veranstaltung, für die Sie Zweitmarkt-Tickets gekauft haben, wesentlich geändert (wie in Ziffer 10.5 unten definiert), behalten die Zweitmarkt-Tickets in der Regel ihre Gültigkeit für die geänderte Veranstaltung. Wenn Sie in diesem Fall die geänderte Veranstaltung nicht besuchen möchten, können Sie Ihre Bestellung innerhalb der von uns dafür gesetzten Frist stornieren und der Ticketpreis und die Buchungsgebühren werden Ihnen erstattet; wird keine Frist angegeben, gilt standardmäßig eine Frist von 48 Stunden vor dem Datum der verschobenen Veranstaltung. Diese Frist gilt nicht bei Rücktritt aufgrund unerwarteter Erkrankung, welche die Einhaltung dieser Frist unmöglich macht; das Vorliegen dieses Rücktrittsgrundes sind von Ihnen nachzuweisen. Die Bearbeitungsgebühren werden Ihnen nicht erstattet, wenn Ihre Zweitmarkt-Tickets schon an Sie versendet oder geliefert wurden. Wenn Sie Ihre Bestellung nicht innerhalb der gesetzten Frist stornieren, haben Sie keine Erstattungsansprüche.
- 10.5 Eine "wesentliche Änderung" ist eine Änderung (außer einer Verschiebung), die nach begründeter Auffassung von Ticketmaster und des betreffenden Veranstalters dazu führt, dass sich die Veranstaltung wesentlich von der Veranstaltung unterscheidet, die Zweitmarkt-Ticket- Käufer bei objektiver Betrachtungsweise vernünftigerweise erwarten konnten. Bitte beachten Sie, dass insbesondere Folgendes nicht als "wesentliche Änderung" gilt: der Einsatz von Zweitbesetzungen bei Theateraufführungen, ungünstige Wetterbedingungen, Änderungen bei Vorgruppen, Änderungen bei einzelnen Mitgliedern einer Band, Änderungen am Line-Up bei einer Veranstaltung mit mehreren Künstlern (wie z.B. einem Festival), Verkürzung einer Veranstaltung, wenn der Großteil der Veranstaltung vollständig durchgeführt wird, und Verzögerungen beim Beginn einer Veranstaltung.
- 10.6 Um eine Erstattung nach Ziffer 10.2, 10.3 bzw. 10.4 geltend zu machen, befolgen Sie bitte unsere entsprechenden Instruktionen oder wenden Sie sich schriftlich an: Ticketmaster integrierter Weiterverkauf Rücksendungen, c/o Ticketmaster GmbH, Spree Forum, Alt-Moabit 60, 10555 Berlin (oder eine etwaige andere von uns mitgeteilte Adresse). Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie Ihre unbenutzten Papier-Zweitmarkt-Tickets anfügen oder an uns zurücksenden (auf Ihre Kosten) und sämtliche sonstigen unserer Instruktionen befolgen. Aus buchhalterischen Gründen müssen Ihre unbenutzten Papier-Zweitmarkt-Tickets innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglichen Datum der abgesagten, verschobenen oder wesentlich geänderten Veranstaltung bei uns eingehen.
- 10.7 Die Erstattung wird über das Zahlungsmittel vorgenommen, das Sie für den Zweitmarkt-Ticket- Kauf verwendet haben.
ALLGEMEINES
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11. ZUSICHERUNGEN UND FREISTELLUNGEN
- 11.1 Sie sichern zu, dass die Informationen, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrem Account und der Nutzung der TM-Dienstleistungen übermitteln, zutreffend und vollständig sind und dass Sie keine falschen Informationen, einschließlich falscher Kontaktinformationen, verwenden werden. Sie sichern ferner zu, dass Sie mindestens 18 Jahre alt und in der Lage sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschließen.
- 11.2 Sie sichern zu, dass Sie bei der Nutzung unserer Website und dem Integrierten Weiterverkauf alle anwendbaren Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, diese Weiterverkaufs- Bedingungen und sämtliche sonstigen anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.
- 11.3 Sie stellen uns und unsere verbundenen Unternehmen, jeweils einschließlich der Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter (die "freigestellten Parteien") frei von sämtlichen Schäden und Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit einer durch Sie begangenen Verletzung dieser Weiterverkaufs-Bedingungen, sonstiger anwendbarer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, anwendbarer Gesetze oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen oder der Rechte Dritter.
- 11.4 Wenn Sie den Integrierten Weiterverkauf als Unternehmer nutzen, stellen Sie die freigestellten Parteien frei von sämtlichen Schäden und Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit steuerlichen Streitigkeiten auf Grund einer durch Sie begangenen Verletzung anwendbarer Gesetze oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir in keiner Weise für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Berechnungen und Zahlungen für Sie anfallender Steuern (ob als Käufer oder als Verkäufer) verantwortlich sind.
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12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- 12.1 Soweit gesetzlich zulässig, haften wir (einschließlich unserer verbundenen
Unternehmen, Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und ihrer jeweiligen leitenden
Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigten, Rechtsvertreter und Subunternehmer) und
unsere jeweiligen Veranstalter nicht für Verluste, Verletzungen oder Schäden an Personen
(einschließlich Ihnen) oder Eigentum, die wie auch immer verursacht wurden (einschließlich durch
uns und/oder den Veranstalter):
- (a) unter Umständen, unter denen kein Vertragsbruch oder eine gesetzliche Sorgfaltspflicht von uns oder dem jeweiligen Veranstalter vorliegt;
- (b) unter Umständen, unter denen ein solcher Verlust oder Schaden nicht direkt aus einer solchen Vertragsverletzung resultiert (mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden, die auf Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Veranstalters zurückzuführen sind); oder
- (c) in dem Umfang, in dem eine Erhöhung eines Verlusts oder Schadens aus Ihrer Fahrlässigkeit oder einem Verstoß gegen eine der Bedingungen dieser Weiterverkaufs- Bedingungen und/oder anderer anwendbarer Bedingungen und/oder anwendbarer Gesetze oder Vorschriften resultiert.
- 12.2 Soweit gesetzlich zulässig, haften wir (einschließlich unserer verbundenen
Unternehmen, Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und ihrer jeweiligen leitenden
Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigten, Rechtsvertreter und Unterauftragnehmer)
und unsere jeweiligen Veranstalter nicht für indirekte oder Folgeschäden oder den Verlust von
Daten, Gewinnen, Einnahmen, Erträgen, Firmenwert, Ansehen, Vergnügen oder Gelegenheiten oder für
Notlagen oder für exemplarische, besondere oder strafende Schäden, die direkt oder indirekt aus
Ihrer Nutzung der TM-Dienstleistungen und/oder Angeboten, Verkäufen oder Käufen gemäß dieser
Weiterverkaufs-Bedingungen entstehen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass:
- (a) persönliche Vorkehrungen und Ausgaben, einschließlich Reisen, Unterbringung, Bewirtung und andere Kosten und Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit einer von Ihnen arrangierten Veranstaltung entstehen, auf Ihr eigenes Risiko erfolgen und weder wir noch die jeweiligen Veranstalter Ihnen gegenüber für vergebliche oder nicht erstattungsfähige Kosten oder Ausgaben in Bezug auf solche persönlichen Vorkehrungen verantwortlich oder haftbar sind, selbst wenn diese durch die Absage, Verlegung oder Änderung einer Veranstaltung verursacht werden, für die Sie gemäß dieser Weiterverkaufs-Bedingungen Tickets verkauft oder gekauft haben; und
- (b) weder wir noch ein relevanter Veranstalter sind Ihnen gegenüber verantwortlich oder haftbar für jeglichen Verlust von Vergnügen oder Annehmlichkeiten, auch wenn eine Veranstaltung abgesagt, verschoben oder geändert wurde; und
- (c) weder wir noch ein relevanter Veranstalter sind Ihnen gegenüber verantwortlich oder haftbar (und Sie haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung), wenn Ihnen der Zutritt zu einem Veranstaltungsort oder einer Veranstaltung verweigert oder entzogen wird, weil Sie gegen die Bedingungen eines Veranstalters verstoßen haben.
- 12.3 Sofern in dieser Ziffer 14 nicht anders angegeben, ist unsere Haftung und die Haftung jedes relevanten Veranstalters Ihnen gegenüber im Zusammenhang mit einer Veranstaltung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Absage, Verlegung oder Änderung einer Veranstaltung) und allen Zweitmarkt-Tickets, die Sie angeboten, verkauft oder gekauft haben, auf den von Ihnen gezahlten Preis für die relevanten Zweitmarkt-Tickets beschränkt, einschließlich aller Buchungsgebühren, aber ausschließlich aller Bearbeitungsgebühren.
- 12.4 Wir sind nicht verantwortlich für Fehler bei der Internetverbindung, die während der Nutzung der TM-Dienstleistungen auftreten.
- 12.5 Wir sind nicht verantwortlich für die Handlungen oder Versäumnisse von Veranstaltungsorten, Darstellern, Veranstaltern oder anderen Veranstaltern. Unter keinen Umständen haften wir für Todesfälle oder Personenschäden, die Sie oder Ihre Gäste im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erleiden, es sei denn, sie wurden durch unsere Fahrlässigkeit verursacht. Wir haften auch nicht für den Verlust oder die Beschädigung Ihres Eigentums oder Ihrer Besitztümer oder derjenigen Ihrer Gäste, die an einer Veranstaltung teilnehmen.
- 12.6 Wir haften Ihnen gegenüber nicht für die Nichterfüllung einer unserer Verpflichtungen aus dieser Weiterverkaufs-Bedingungen, soweit die Nichterfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird (d.h. jede Ursache, die außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufstand, Aufruhr, zivile Unruhen, terroristische Handlungen, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Diebstahl wesentlicher Ausrüstungsgegenstände, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Wetter, Verfügung Dritter, nationale Verteidigungserfordernisse, Handlungen oder Vorschriften nationaler oder lokaler Regierungen). Diese Ziffer berührt nicht die Bedingungen von Ziffern, die ausdrücklich ein Recht auf Rückerstattung vorsehen.
- 12.7 Nichts in diesen Weiterverkaufs-Bedingungen zielt darauf ab, unsere oder die Haftung eines Veranstalters für Tod oder Körperverletzung auszuschließen oder zu beschränken, die durch unsere oder die Fahrlässigkeit eines Veranstalters, durch Betrug oder eine andere Art der Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, verursacht wurde.
- 12.8 Wir können die Handlungen oder Unterlassungen von Dritten, die den Integrierte Weiterverkauf nutzen, nicht kontrollieren. Deshalb übernehmen wir keine Garantie in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen, die von Verkäufern angeboten werden, oder auf Handlungen oder Unterlassungen von Nutzern (ob Käufer oder Verkäufer). Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie keinen Anspruch gegen uns für die Handlungen, ob fahrlässig oder vorsätzlich, anderer Nutzer des Integrierten Weiterverkauf haben, außer wenn uns ein Verschulden trifft.
- 12.9 Kommt es zu einer Streitigkeit zwischen Ihnen und einem anderen Nutzer (egal ob Käufer oder Verkäufer), stellen Sie uns (und unsere verbundenen Unternehmen, Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigten, Rechtsvertreter und Subunternehmer) von allen Ansprüchen, Forderungen und Schäden (tatsächliche und Folgeschäden) jeder Art und Natur, bekannt und unbekannt, offengelegt und nicht offengelegt, die aus einer solchen Streitigkeit entstehen oder in irgendeiner Weise damit verbunden sind, frei. Wir werden jedoch versuchen, bei der Beilegung solcher Streitigkeiten behilflich zu sein; bitte lesen Sie Ziffer 13 für weitere Einzelheiten.
-
13. RÜCKFRAGEN, BESCHWERDEN UND STREITBEILEGUNG
- 13.1 Wenn wir Sie kontaktieren müssen, werden wir die Kontaktdaten Ihres Accounts verwenden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten jederzeit – sowohl vor als auch nach der Lieferung von Zweitmarkt-Tickets - unverzüglich mitzuteilen. Bitte stellen Sie insbesondere sicher, dass Sie uns eine gültige E-Mail-Adresse angeben, weil das unsere bevorzugte Art der Kontaktaufnahme ist. Auf Grund der Einstellungen Ihres E-Mail-Postfachs könnten unsere E-Mails möglicherweise als Junk/Spam behandelt werden, deshalb denken Sie daran, Ihre Junk-/Spam-Ordner zu prüfen.
- 13.2 Wenn Sie Fragen oder Beschwerden in Bezug auf Ihr Angebot, Ihren Verkauf oder Ihren Kauf haben, kontaktieren Sie uns bitte über unser integrierter Weiterverkauf Hilfe-Portal und geben Sie die betreffende Bestellnummer an.
- 13.3 Ihre Frage oder Beschwerde wird von uns so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt, bestätigt.
- 13.4 Es ist möglich, dass wir uns wegen weiterer Informationen mit einem oder mehreren Veranstaltern in Verbindung setzen müssen, bevor wir Ihre Frage oder Beschwerde beantworten können.
- 13.5 In Fällen von Streitigkeiten werden wir uns um eine gerechte und ausgeglichene Einigung bemühen, die sowohl für Sie, als auch für uns und die betroffenen Veranstalter zufriedenstellend ist. Bitte beachten Sie, dass die Beilegung von Streitigkeiten bis zu 28 Tage in Anspruch nehmen kann.
- 13.6 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online- Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Ticketmaster ist weder dazu verpflichtet noch dazu bereit, sich an diesem Streitbeilegungsverfahren zu beteiligen.
- 13.7 Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere das Recht, eine Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen oder etwaige Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, bleiben unberührt.
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14. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- 14.1 Wir sind dazu berechtigt, unsere Rechte und Pflichten aus diesen Weiterverkaufs-Bedingungen abzutreten, sofern Ihre Rechte dadurch nicht beeinträchtigt werden.
- 14.2 Sollte eine Bestimmung dieser Weiterverkaufs-Bedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Weiterverkaufs-Bedingungen davon unberührt.
- 14.3 Diese Weiterverkaufs-Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).
- 14.4 Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Berlin, sofern der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Ist der Käufer Unternehmer, ist Berlin ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Integrierten Weiterverkaufs. In Fällen grenzüberschreitender Verträge gilt das auch für Verbraucher, jedoch behält Ticketmaster sich das Recht vor, auch jedes andere international, örtlich und sachlich zuständige Gericht anzurufen.
Stand: April 2022